Landrat Lothar Wölfle hat zum Thema Übernachtungsverbot eine Gesetzesauskunft beim Sozialministerium beantragt. Durch diese Auskunft werden jetzt in Baden-Württemberg einheitlich geltende Regeln geschaffen.
Das Übernachten an Bord ist erlaubt voraugesetzt die geltenden Hygiene- und Versammlungsregeln werden eingehalten. Die Duschen bleiben weiterhin geschlossen. Die Toiletten sind ab Freitag 30. April wieder geöffnet.